Angesichts von Berichten und Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen gegenüber Migranten und Flüchtlingen in Europa ernennt Generalsekretär Thorbjørn Jagland einen Sonderbeauftragten für Migration und Flüchtlinge.
„Ich bin beunruhigt über die vielen Berichte über Misshandlungen von Migranten und Flüchtlingen, die heutzutage europaweit stattfinden. Migranten und Flüchtlinge in den Mitgliedsstaaten haben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention dieselben Grundrechte wie jeder andere. Wir haben eine Verpflichtung, ihre Rechte zu schützen, und müssen, gemeinsam mit unseren internationalen Partnerorganisationen, Verstöße bekämpfen, wann und wo auch immer sie geschehen“, erklärte Generalsekretär Jagland.
Der Sonderbeauftragte wird Informationsbesuche durchführen, mit internationalen Partnern, darunter das UNHCR, die IOM, UNICEF, die EU und FRONTEX, Verbindung aufnehmen und die Zusammenarbeit des Europarates mit diesen Organisationen stärken.
Ziel der Tätigkeit des Sonderbeauftragten ist es, Daten zur Menschenrechtslage von Migranten und Flüchtlingen in Europa zu erheben und zu analysieren. Dies ermöglicht es dem Europarat, gezieltere Hilfe zu leisten und die Mitgliedsstaaten besser zu unterstützen, vor allem an Orten, an denen durch eine plötzliche Zunahme an Migranten und Flüchtlingen ernsthafte Herausforderungen beim Schutz ihrer Grundrechte bestehen, insbesondere im Hinblick auf Artikel 3 („Unmenschliche und erniedrigende Behandlung“) und Artikel 5 („Recht auf Freiheit und Sicherheit“) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Nähere Einzelheiten zur Ernennung und Mission des Sonderbeauftragten für Migration und Flüchtlinge werden in Kürze bekannt gegeben.