Die Todesstrafe ist ein Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte: das Recht auf Leben und das Recht, nicht grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen zu werden. Sie schreckt nicht mehr vor Verbrechen ab als andere Strafen und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unschuldige hingerichtet werden.
Der Europarat hat die Abschaffung der Todesstrafe zu einer seiner Prioritäten gemacht und bekämpft sie seit Jahrzehnten. Deshalb wurde in den Mitgliedsstaaten des Europarates seit 1997 niemand hingerichtet.
Weißrussland, das nicht Mitglied des Europarates ist, vollzieht als einziges europäisches Land noch immer die Todesstrafe. Im ersten Aktionsplan des Europarates für Weißrussland für den Zeitraum 2016 und 2017 wird unterstrichen, dass „die Abschaffung der Todesstrafe in Weißrussland weiterhin die oberste Priorität des Europarates und ein großes Hindernis für einen Beitritt des Landes zur Organisation ist“. Zu den Hauptzielen der Zusammenarbeit des Europarates mit Weißrussland zählen die Förderung des diesbezüglichen Dialogs zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft des Landes sowie die Sensibilisierung der Exekutiv-, Legislativ- und Justizbehörden und der Allgemeinheit für die Notwendigkeit, als ersten Schritt zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen.
Teil dieser Bemühungen ist eine Konferenz über die Abschaffung der Todesstrafe und die öffentliche Meinung, die der Europarat in Zusammenarbeit mit dem weißrussischen Außenministerium am 13. Dezember 2016 in Minsk organisiert. Die Konferenzteilnehmer werden über die Möglichkeiten, mit der öffentlichen Meinung zu arbeiten, sowie über die Rolle der Behörden, Medien und Zivilgesellschaft in dieser Hinsicht diskutieren. Zudem werden sie bestimmte Aspekte der Strafverfolgung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Todesstrafe untersuchen und analysieren, wie die Zivilgesellschaft den Staat bei der öffentlichen Meinungsbildung und der Verbreitung wichtiger Botschaften unterstützen kann.
An der Expertenveranstaltung nehmen Vertreter der weißrussischen Regierung und Nationalversammlung, des Sekretariats und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen, der EU, der orthodoxen Kirche Weißrusslands, internationaler und weißrussischer Nichtregierungsorganisationen, der Medien und aus der Welt der Wissenschaft teil.
- Abschaffung der Todesstrafe: Informationsdokument und Entscheidung des Ministerkomitees (30. November 2016)
- Europäischer Tag gegen die Todesstrafe