Zurück Regional- und Minderheitensprachen in Spanien

Neuer Evaluierungsbericht des Europarats
Regional- und Minderheitensprachen in Spanien

Das Ministerkomitee des Europarats hat den spanischen Behörden heute sechs Empfehlungen betreffend die Anwendung der Europäischen Charta für regionale und Minderheitensprachen übermittelt. Daneben hat es einen Bericht des Expertenausschusses über die Einhaltung der in der Charta genannten Prinzipien durch die spanischen Behörden veröffentlicht.

In seinem Bericht erkennt der Expertenausschuss für die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen an, dass Spanien für ein hohes Maß an Schutz der neben dem Spanischen bestehenden Sprachen seiner autonomen Gemeinschaften optiert hat und betont, dass die Umsetzung der für Spanien bindenden Verpflichtungen aus der Charta in den vergangenen Jahren entscheidend verbessert wurde. Dies betrifft in erster Linie diejenigen Verpflichtungen, die unter die Verantwortung der autonomen Gemeinschaften fällt.

Dieser vierte Bericht seiner Art, den der Ausschuss in Spanien erstellt hat, stellt allerdings auch einige ernsthafte Unzulänglichkeiten heraus. So wurde beispielsweise das Recht auf Verfahren vor Justizorganen oder staatlichen Behörden in der jeweiligen Regionalsprache nicht in der Art geändert, dass man dieses Recht auf Antrag einer Partei einfordern kann, und der Gebrauch regionaler Sprachen in einigen Bereichen der staatlichen Verwaltung und bei den öffentlichen Dienstleistungen, vor allem im Gesundheitswesen, wird dadurch eingeschränkt, dass nicht genug Bedienstete diese Sprache beherrschen. (mehr...)

Europarat Straßburg 21. Januar 2016
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page