Laut einem heute von den Verfassungsexperten des Europarates – der Venedig-Kommission – verabschiedeten Gutachten zu jüngsten Änderungen des polnischen Verfassungsgerichtsgesetzes würde die Einschränkung der Effizienz des Gerichtshofes die Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit untergraben.
In dem Gutachten wird darauf hingewiesen, dass sowohl die vorangegangene als auch die derzeitige Mehrheit im polnischen Parlament nicht verfassungskonforme Maßnahmen getroffen haben.
Ein Teil des Konflikts, der eng mit der Gesetzesänderung zusammenhängt, betrifft die Bestellung einer unangemessen hohen Zahl von Verfassungsrichtern. Die Venedig-Kommission ruft das polnische Parlament deshalb auf, eine Lösung zu finden, die auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und im Einklang mit den Urteilen des Verfassungsgerichtshofes steht.
Durch die hohe Zahl anwesender Richter, die zur Urteilsfähigkeit erforderlich ist, durch die zur Urteilsfindung nötige Zweidrittelmehrheit sowie durch eine strikte Regel, infolge derer die Bearbeitung dringender Fälle unmöglich wird, würde der Gerichtshof ineffizient, vor allem aufgrund der kombinierten Auswirkungen dieser Faktoren. Diese Änderungen würden also nicht nur die Rechtsstaatlichkeit, sondern auch das Funktionieren des demokratischen Systems gefährden. (weiter ...)