Das Ministerkomitee des 47 Nationen umfassenden Europarates hat ein Verletzungsverfahren gegen Aserbaidschan eingeleitet, da sich die Behörden weiterhin weigern, gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2014 die bedingungslose Freilassung des Oppositionspolitikers Ilgar Mammadov zu gewährleisten.
Bei der erstmaligen Anwendung eines 2010 eingeführten Verfahrens hat der Ausschuss das Gericht offiziell aufgefordert, zu entscheiden, ob Aserbaidschan seiner Verpflichtung zur Einhaltung des Gerichtsurteils in dieser Sache nicht nachgekommen ist.
Im Mai 2014 kam das Gericht zu dem Schluss, dass in dem nationalen Strafverfahren keine Tatsachen oder Informationen vorgelegt worden waren, welche einen Verdacht begründen würden, der die Erhebung von Anklagen gegen Mammadov oder seine Festnahme bzw. Untersuchungshaft rechtfertigen könnte. Das Gericht stellte fest, dass der eigentliche Zweck dieser Maßnahmen darin bestand, Mammadov zum Schweigen zu bringen oder für seine Kritik an der Regierung zu bestrafen.
In dem Urteil stellt das Gericht eine Verletzung von Artikel 5, 6 und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Bis November 2017 stellte das Gericht in nur fünf Urteilen eine Verletzung von Artikel 18 der Konvention fest. In allen diesen Fällen, mit Ausnahme von Ilgar Mammadov gegen Aserbaidschan, wurden die Beschwerdeführer freigelassen.
Seit Dezember 2014 hat das Ministerkomitee zahlreiche Entscheidungen und Zwischenresolutionen angenommen, in denen die grundlegenden Mängel des Strafverfahrens, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2014 aufgedeckt wurden, hervorgehoben und die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Mammadov gefordert wurden.
Seit mehr als drei Jahren, seit das Urteil des Gerichts rechtskräftig geworden ist, ist der Beschwerdeführer aufgrund der mangelhaften Strafverfahren in Haft.