Die Rechtsexperten des Europarates („Venedig-Kommission“) haben heute ein vorläufiges Gutachten zum ungarischen Hochschulgesetz veröffentlicht. Darin stellen sie fest, dass im Allgemeinen die Bestimmungen des Gesetzes im Einklang mit den üblichen europäischen Praktiken stehen, kritisieren jedoch, dass zahlreiche Anforderungen zu streng oder gar ungerechtfertigt seien, wenn sie auf bereits bestehende Hochschulen angewandt werden.
Die Venedig-Kommission erkennt die Regulierungsbefugnis eines Staates im Hinblick auf ausländische Hochschulen auf seinem Hoheitsgebiet an, besonders in Ermangelung einheitlicher europäischer Normen oder Modelle in diesem Bereich. Der Kommission zufolge obliegt den ungarischen Behörden ebenso die Einschätzung, ob und zu welchem Zeitpunkt dieser Rechtsrahmen aktualisiert und an neue Herausforderungen angepasst werden muss.
Auch wenn es legitim sei, dass die neuen, durch das Gesetz eingeführten Regelungen für Hochschulen gelten, die noch nicht in Ungarn aktiv sind, sei dies bei bereits bestehenden Hochschulen nicht der Fall.
Das Gutachten der Venedig-Kommission beruht auf Besuchen und Konsultationen in Ungarn. Die Kommission stellt darin zunächst fest, dass bei der Verabschiedung des Gesetzes ein übermäßig beschleunigtes Verfahren befolgt worden sei; dies habe keinen transparenten und inklusiven Gesetzgebungsprozess ermöglicht, der angemessene Gelegenheit zur Konsultation aller beteiligten Seiten gegeben hätte und der demokratischen Legitimität des Gesetzes zuträglich gewesen wäre.