Zurück Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturgut und Zerstörung von Kulturerbe: Neues Europaratsübereinkommen zur Unterzeichnung vorgelegt

Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturgut und Zerstörung von Kulturerbe: Neues Europaratsübereinkommen zur Unterzeichnung vorgelegt

Sechs Staaten haben heute in Nikosia (Zypern) das Übereinkommen des Europarates über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut unterzeichnet: Armenien, Griechenland, Portugal, San Marino und Zypern sowie Mexiko – einer der Beobachterstaaten beim Europarat – sind die ersten Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens, das allen Ländern weltweit offensteht.

Das neue Übereinkommen ist Teil der Maßnahmen des Europarates zur Bekämpfung von Terrorismus sowie organisiertem Verbrechen und zielt darauf ab, den Raub von antiken Kulturschätzen und den illegalen Handel damit auf dem Kunstmarkt zu unterbinden. Es erklärt eine Reihe von Handlungen zu Straftatbeständen, darunter Raubgrabungen, die illegale Ein- und Ausfuhr, den illegalen Erwerb, das Inverkehrbringen von Kulturgut sowie die Fälschung diesbezüglicher Dokumente.

Indem die innerstaatlichen Gesetze auf denselben Stand gebracht werden, schließt der Vertrag bestehende Gesetzeslücken und ermöglicht eine wirksamere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung von Personen, die der in dem Übereinkommen angeführten Straftaten verdächtig sind.

Ein wesentlicher Aspekt des Übereinkommens ist, dass es das Kulturgut jeden Staates schützt, ungeachtet der Frage, ob es sich um einen Vertragsstaat handelt.

Die Unterzeichnung fand im Rahmen der Sitzung des Ministerkomitees des Europarates in Nikosia statt, an der die Außenminister der 47 Mitgliedsstaaten der Organisation teilnahmen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald er von fünf Staaten ratifiziert wurde.

Das neue Übereinkommen beseitigt eine Lücke im Völkerrecht, da sich bisher keine Konvention der strafrechtlichen Aspekte in diesem Zusammenhang annahm. Es ergänzt das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut aus dem Jahr 1970, das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt aus dem Jahr 1972 sowie die UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter aus dem Jahr 1995.

 

Informationsblatt
Erläuternder Bericht zum Übereinkommen

Europarat Straßburg 19. Mai 2017
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