Einem neuen Bericht des Europarates zufolge haben die europäischen Länder nach wie vor Schwierigkeiten, eine ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am öffentlichen Entscheidungsprozess zu erreichen.
Im Jahr 2003 steckte das Ministerkomitee des Europarates das Ziel, dass in den verschiedenen Aspekten des politischen und öffentlichen Lebens die Beteiligung sowohl von Männern als auch von Frauen mindestens 40 % betragen sollte. Der neue Bericht untersucht nunmehr den Fortschritt, den 46 Länder diesbezüglich erzielt haben.
Die Erkenntnisse:
- Lediglich 2 der 46 untersuchten Länder (Finnland und Schweden) erreichten im Jahr 2016 das Ziel, dass im Unterhaus des Parlaments bzw. im Einkammerparlament mindestens 40 % Frauen vertreten sein sollten; diesbezüglich betrug der durchschnittliche Frauenanteil in Europa 25,6 %.
- In den Oberhäusern der Parlamente erreichte keines des untersuchten Länder das Mindestziel von 40 %; unter den Mitgliedern, die ernannt wurden, betrug der durchschnittliche Frauenanteil 35,8 %, unter gewählten Mitgliedern 23,9 %.
- Unter den Staats- und Regierungschefs, regionalen Regierungschefs und Bürgermeistern lag der durchschnittliche Frauenanteil in Europa unter 17 %.
- An den Höchstgerichten waren Frauen zu durchschnittlich 33 % vertreten; in den Obersten Räten für das Justizwesen betrug der Frauenanteil 28 %, an den Verfassungsgerichten 26 %.
- Unter den Botschaftern betrug der Frauenanteil 2016 insgesamt nur 13 %; ein Bereich, in demdas größte Missverhältnis zwischen Frauen und Männern festgestellt wurde.