Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus, das auf die Bekämpfung des Problems der „ausländischen Terrorkämpfer“ abzielt, wird anlässlich einer internationalen Konferenz am 22. Oktober in Riga (Lettland) zur Zeichnung aufgelegt.
Das Protokoll stellt eine Reihe von Handlungen unter Strafe, darunter die Beteiligung an einer zum Zwecke des Terrorismus gebildeten Gruppe oder Vereinigung, die Absolvierung einer terroristischen Ausbildung, die Reise ins Ausland zu terroristischen Zwecken und die Finanzierung oder Organisation derartiger Reisen.
Die Zahl der Einzelpersonen, die in Konfliktgebiete reisen, besonders in Syrien und dem Irak, um in der bewaffneten dschihadistischen Organisation des „Islamischen Staats“ zu kämpfen, nimmt zu. Von diesen kehren einige mit der Absicht in ihre Herkunftsländer zurück, dort Anschläge zu verüben. Angesichts dieser Tatsache soll dieses Instrument die Rechtsvorschriften in Europa harmonisieren, um die Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu erleichtern. Durch das Protokoll wird außerdem ein Netzwerk von rund um die Uhr besetzten Kontaktstellen geschaffen, die einen schnellen Informationsaustausch ermöglichen.
Der Europarat hat bereits 1977 das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (Aktualisierung 2003) und im Jahr 2005 das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus und die Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten verabschiedet. Die Terrorismusbekämpfung zählt daher schon seit langer Zeit zu den Prioritäten des Europarates.