Zurück MONEYVAL-Jahresbericht: Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung noch nicht vollständig ausgeschöpft

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Im Anschluss an die heutige Veröffentlichung des Jahresberichts de Instruments des Europarats im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, MONEYVAL betonte der Vorsitzende, Daniel Thelesklaf, dass die Identifizierung der Terrorismusfinanzierung als Strategie im Kampf gegen den Terrorismus insgesamt noch nicht vollständig ausgeschöpft wird.

„Wir tun uns schwer dabei, Wege zu finden, um besser gegen Terror vorzugehen. Für die Planung und Verübung von Anschlägen braucht es Geld. Die Aufspürung der Terrorfinanzierung – selbst kleiner Summen – kann helfen, Terrorzellen auszumachen, dem Terrorismus vorzubeugen und Terroristen abzuschrecken“, erklärte er.

Die Autoren des Berichts kommen zu dem Schluss, dass die Staaten die technische Einhaltung der internationalen Standards im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere im Hinblick auf Vorbeugemaßnahmen, stetig verbessert haben.

Dennoch hebt der Bericht hervor, dass die wirksame Anwendung dieser Standards nach wie vor eine ernste Herausforderung ist. Dabei werden insbesondere zwei Prioritäten genannt: Strafverfolgungsbehörden sollten sich mehr für die Verurteilungen wegen Geldwäsche einsetzen, und außerdem braucht es abschreckender Einziehungsentscheidungen, durch welche dem Straftäter die Vermögensgegenstände entzogen werden.

„Wir haben die Mittel, um Geldwäsche zu bekämpfen, die wirksame Umsetzung der Rechtssetzung hängt allerdings von den Ressourcen und dem politischen Willen der Mitgliedstaaten ab. Aus diesem Grunde dreht sich die 5. Evaluierungsrunde, die wir im Jahr 2015 gestartet haben, in erster Linie um die Wirksamkeit“, erklärt der Vorsitzende.

„Wenn ein Land keine abschreckenden Maßnahmen gegen Geldwäsche schafft, riskiert es den Ausstoß aus der globalen Finanzarchitektur, was weitreichende schädliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft haben kann“, fügt er hinzu.

Im Jahr 2015 überwachte MONEYVAL durch die Annahme gegenseitiger Evaluierungsberichte (einschließlich Besuchen vor Ort) bzw. durch Follow-up-Berichte, aktiv 26 Rechtsordnungen.

 

Moneyval Straßburg 26. September 2016
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