„Vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Terrorismus in der Türkei hat sich in den letzten Monaten die Achtung der Menschenrechte in besorgniserregender Geschwindigkeit verschlechtert“, so der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, am Ende eines neuntägigen Besuchs in Istanbul, Diyarbakır und Ankara. Im Mittelpunkt des Besuchs standen das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Menschenrechten im Südosten des Landes, die Freiheit der Meinungsäußerung und das Rechtswesen.
Der Kommissar erklärte, dass die Türkei das Recht und die Pflicht habe, Terrorismus zu bekämpfen, und verurteilte nachdrücklich jegliche terroristische Aktivität und Gewalt gegenüber türkischen Bürgern und dem Staat, darunter auch von der PKK und Daesch. „Gleichwohl darf die Türkei in diesem Kampf nicht von den Menschenrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen abweichen, denn dies würde den Interessen dieser Organisationen letztlich dienen.“
Die Antiterrormaßnahmen seit August 2015 sind vor allem durch die rund um die Uhr geltenden, unbefristeten und zunehmend langen Ausgangssperren gekennzeichnet, die für ganze Viertel und Städte in der Südosttürkei verhängt werden. „Ich hege ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Ausgangssperren. Diese Frage wird zudem noch von der Venedig-Kommission, dem türkischen Verfassungsgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untersucht. Eine Verwaltungsentscheidung, die auf einem Gesetz gründet, in dem das Wort ‚Ausgangssperre’ nicht einmal erwähnt wird, ist eine äußerst schwache Grundlage, um monatelang die grundlegenden Menschenrechte einer großen Bevölkerungsgruppe derart drastisch zu beschränken.“ (weiter ...)