Zusammenleben – Vielfalt und Freiheit in Europa
In Zusammenarbeit mit dem türkischen Vorsitz im Ministerkomitee (November 2010 bis Mai 2011) hatte Generalsekretär Thorbjørn Jagland die Einrichtung einer Gruppe namhafter Persönlichkeiten vorgeschlagen, die im Rahmen des paneuropäischen Projekts „Zusammenleben im Europa des 21. Jahrhunderts“ einen Bericht über die Herausforderungen ausarbeiten sollte, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufleben von Intoleranz und Diskriminierung in Europa entstanden.
Die Gruppe bestand aus neun hochrangigen Persönlichkeiten mit spezifischem Fachwissen und einem besonderen Interesse an diesem Thema. Vorsitzender war Joschka Fischer. Edward Mortimer war als Berichterstatter mit der Ausarbeitung des Berichtsentwurfs betraut worden.
Die weiteren Mitglieder waren: Timothy Garton Ash (Vereinigtes Königreich), Emma Bonino (Italien), Martin Hirsch (Frankreich), Danuta Hübner (Polen), Ayşe Kadıoğlu (Türkei), Sonja Licht (Serbien), Wladimir Lukin (Russland), Javier Solana Madariaga (Spanien).
Im ersten Teil ihres Berichts hat die Gruppe acht besondere Gefahren für die Werte des Europarates herausgestellt:
- zunehmende Intoleranz,
- verstärkte Unterstützung von fremdenfeindlichen und populistischen Parteien,
- Diskriminierung,
- die Existenz einer praktisch rechtlosen Bevölkerung,
- Parallelgesellschaften,
- islamistischer Extremismus,
- Verlust demokratischer Freiheiten,
- potenzieller Konflikt zwischen „Religionsfreiheit“ und freier Meinungsäußerung.
Die Gruppe legt im zweiten Teil des Berichts 17 Grundsätze fest, die ihrer Meinung zufolge Europas Reaktion auf diese Bedrohungen als Leitbilder dienen sollten. An oberster Stelle steht dabei die Erklärung, dass „zumindest ein Übereinkommen erforderlich ist, dass Gesetze befolgt werden müssen, und dass des Weiteren gemeinsam vereinbart werden muss, was Gesetz ist und wie es geändert werden kann“.
- Im weiteren Verlauf stellt der Bericht die Hauptakteure für die Herbeiführung des erforderlichen Wandels in der öffentlichen Meinung heraus: Pädagogen, Massenmedien, Arbeitgeber und Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Kirchen und religiöse Gruppen, berühmte Persönlichkeiten und „Vorbilder“, Städte und Gemeinden, Mitgliedsstaaten, europäische und internationale Institutionen.
- Abschließend führt der Bericht 59 „Handlungsvorschläge“ auf.