Zurück Türkei: Vollständige Sperrung des Youtube-Zugangs verstößt gegen die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, so die Präsidentin der Versammlung

Parlamentarische Versammlung

„Vor den wichtigen Kommunalwahlen ist die vollständige Sperrung des Zugangs zu Youtube eine weitere besorgniserregende Entwicklung im Hinblick auf die freie Meinungsäußerung, da diese gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt. Sie wirft erneut ernsthafte Fragen hinsichtlich der Anwendung des im Februar verabschiedeten Internetgesetzes auf. Die Einschränkungen der freien Meinungsäußerung müssen streng reguliert werden“, erklärte Anne Brasseur, Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE).

„Ich appelliere an die türkischen Behörden, die Urteile des Gerichtshofs zu achten und derartige Sperrungen von Webseiten und sozialen Medien zu unterlassen, weil diese eine Verletzung der freien Meinungsäußerung darstellen. Ich fordere die Behörden dringend auf, ihre Gesetzgebung und Praxis schnellstmöglich in Einklang mit den europäischen Normen und der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu bringen“, fügte Brasseur hinzu.

Pressemitteilung
Die Türkei im Europarat

Straßburg 28/03/2014
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