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Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 8. bis 10. Juni in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Die zur eingehenden Prüfung vorgeschlagenen Fälle betreffen Aserbaidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Italien, Litauen, die Republik Moldau, die Niederlande, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, die Slowakische Republik, Spanien, die Türkei und Ungarn.

Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung verabschiedeten Entscheidungen werden nach der Sitzung auf der Website des Europarates veröffentlicht. Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land ab 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Gemäß seiner Entschließung vom 23. März 2022 überwacht das Ministerkomitee weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen. Die Russische Föderation wird weiterhin an den Sitzungen des Ministerkomitees teilnehmen, wenn dieses die Umsetzung von Urteilen überwacht, um Informationen zu Urteilen, in denen sie beklagter oder beschwerdeführender Staat ist, bekannt zu geben und zu erhalten, ohne Recht auf Beteiligung an der Verabschiedung von Entscheidungen durch das Ministerkomitee oder Stimmrecht.


 Pressemitteilung
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EN]

 Sitzungsdokumente [EN]

 Länderbezogene und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

Ministerkomitee Strassburg 8. Juni 2022
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