Zurück Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 7. bis 9. März in Straßburg seine Quartalssitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.

Die zur eingehenderen Untersuchung vorgeschlagenen Fälle betreffen Albanien, Aserbaidschan, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, die Republik Moldau, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, die Slowakische Republik, Türkiye, die Ukraine, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung getroffenen Entscheidungen werden am Freitag, den 10. März auf der Website des Europarates veröffentlicht. Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführenden, Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.


 Pressemitteilung
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EN/FR]

 Sitzungsdokumente [EN]

 Video zum Überwachungsverfahren

 Länderbezogene und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

Ministerkomitee Straßburg 6. März 2023
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