Zurück Aserbaidschan: Wie kann Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft verhindert und erkannt werden?

Aserbaidschan: Fortschritt im Kampf gegen Menschenhandel, doch weitere Maßnahmen nötig, um Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verhindern und zu erkennen
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Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) hat heute einen neuen Bericht über Aserbaidschan veröffentlicht. Darin bewertet sie die Entwicklungen seit der Veröffentlichung ihres ersten Evaluierungsberichts im Mai 2014 im Hinblick auf die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels in dem Land.

Die GRETA begrüßt den auf manchen Gebieten erzielten Fortschritt, insbesondere die Änderung von Gesetzen, die Schulung relevanter Berufsgruppen, die Sensibilisierung gegenüber Menschenhandel und die Modifikation der Bestimmungen, welche die Identifizierung von Menschenhandelsopfern und deren Unterstützung regeln.

Gleichwohl stellt die GRETA fest, dass einige Fragen weiterhin Anlass zur Sorge geben. Sie fordert die aserbaidschanischen Behörden dringend zu Maßnahmen auf, um Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verhindern. Diese Maßnahmen sollten insbesondere umfassen: die Wiedereinführung von Kontrollen am Arbeitsplatz durch Arbeitsinspektor(innen) und die Stärkung ihres Mandats, die Regelung und Überwachung der Tätigkeit von Personalvermittlungs- und Leiharbeiteragenturen sowie die Überarbeitung der Regelungen für Hausangestellte. Die Bemühungen zur gezielten Identifizierung der Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft sollten intensiviert werden, besonders in der Bauwirtschaft, der Landwirtschaft und unter Hausangestellten.

Expertengruppe gegen Menschenhandel (GRETA) Straßburg 23. November 2018
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