Zurück Russische Föderation: Menschenrechte beim Umgang mit friedlichem Protest nicht gewahrt

© Anna Artemjewa/Nowaja Gaseta

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Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, hat heute ein Schreiben an den Innenminister der Russischen Föderation, Wladimir Kolokolzew, veröffentlicht. Sie thematisiert darin die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zur Zerstreuung der zum großen Teil friedlichen Proteste am 27. Juli 2019 in Moskau und empfiehlt, dass die russischen Behörden die Wahrung der Menschenrechte beim Umgang mit Versammlungen sicherstellen.

Die Kommissarin äußerte ihre Besorgnis über die hohe Zahl an Festnahmen während der Demonstration am 27. Juli 2019, die Augenzeugen und Menschenrechtsaktivisten in vielen Fällen als „unbegründet“ bezeichneten. Insbesondere hob Mijatović die zahlreichen Berichte über unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Strafverfolgungsbeamte gegenüber Protestierenden hervor, die keinen Widerstand leisteten, und Journalisten, die bei der Versammlung anwesend waren. Dies habe den Berichten zufolge dazu geführt, dass Dutzende Demonstranten verletzt wurden, einige von ihnen schwer. Darüber hinaus verwies die Kommissarin auf Berichte von Menschenrechtsgruppen, wonach Anwälte in vielen Fällen daran gehindert wurden, mit Personen, die nach der Versammlung in Polizeistationen festgehalten wurden, in Kontakt zu treten und ihnen juristische Unterstützung bereitzustellen; einige Festgenommene wurden laut den Berichten zudem nicht mit Gütern zur Deckung der Grundbedürfnisse versorgt. Angesichts dieser Bedenken forderte Mijatović Angaben über die Überprüfungsverfahren, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen durch Strafverfolgungsbeamte während der Proteste am 27. Juli 2019 in Moskau eingeleitet wurden, darunter über die Zahl der identifizierten und zur Rechenschaft gezogenen Beamten.

Menschenrechtskommissarin Straßburg 5. August 2019
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