Zurück Gutachten der Venedig-Kommission über Armenien, Bulgarien, Chile, Georgien, Kirgisistan, die Republik Moldau, Montenegro, die Niederlande, Polen und die Ukraine

Gutachten der Venedig-Kommission über Armenien, Bulgarien, Chile, Georgien, Kirgisistan, die Republik Moldau, Montenegro, die Niederlande, Polen und die Ukraine

Das Fachorgan des Europarates für Verfassungsfragen, die Venedig-Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht), hat mehrere Gutachten veröffentlicht, die zehn Staaten betreffen und bei ihrer letzten Plenarsitzung verabschiedet und gebilligt wurden:

Armenien: das gemeinsame Gutachten der Venedig-Kommission und des BDIMR der OSZE zu den Änderungsentwürfen zum Wahlgesetz und der damit verbundenen Gesetzgebung Armeniens (*);

Bulgarien: das Gutachten zu den Entwürfen zur Änderung der bulgarischen Verfassung;

Chile: das Gutachten zum Verfassungsreformprozess 2023 in Chile;

Georgien: das Folgegutachten zu den vorigen Gutachten zu den Änderungen des Organgesetzes über die ordentlichen Gerichte Georgiens;

Kirgisistan:

  • das Gutachten zum Mediengesetzentwurf Kirgisistans;
  • das Gutachten zum Verfassungsgesetzentwurf über die Ombudsperson Kirgisistans;

Republik Moldau:

  • das Folgegutachten zum Gutachten zum Gesetzentwurf der Republik Moldau über den Nachrichten- und Sicherheitsdienst sowie zum Gesetzentwurf über die Spionageabwehr und externe nachrichtendienstliche Aktivitäten (*);
  • das gemeinsame Gutachten der Venedig-Kommission und der Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit (DGI) des Europarates zum Gesetzentwurf über ein Justizsystem zur Korruptionsbekämpfung und zur Änderung einiger normativer Akte der Republik Moldau (*);
  • das gemeinsame Folgegutachten zum gemeinsamen Gutachten zum Gesetzentwurf über die externe Bewertung der Richter- und Staatsanwaltschaft der Republik Moldau
  • das gemeinsame Gutachten der Venedig-Kommission und des BDIMR der OSZE zu den Änderungen am Wahlgesetz der Republik Moldau und anderen damit verbundenen Gesetzen, welche die Nichtwählbarkeit von Personen betreffen, die mit für verfassungswidrig erklärten politischen Parteien in Verbindung stehen (*);

Montenegro: das Gutachten zum Gesetzentwurf über die Regierung Montenegros (**);

Niederlande: das gemeinsame Gutachten der Venedig-Kommission und der Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit (DGI) des Europarates zu den Rechtsgarantien für die Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive;

Polen: das Dringlichkeitsgutachten zum polnischen Gesetz über die Staatliche Kommission zur Untersuchung des russischen Einflusses auf die innere Sicherheit in der Republik Polen zwischen 2007 und 2022 und zum Gesetzentwurf über die Änderung dieses Gesetzes (bereits am 26. Juli 2023 veröffentlicht und von der Venedig-Kommission bei der Plenarsitzung gebilligt);

Ukraine:

  • das gemeinsame Gutachten der Venedig-Kommission und des BDIMR der OSZE zum Gesetzentwurf über die Änderung bestimmter Rechtsakte der Ukraine, welche die Beteiligung an der Ausübung der Staatsgewalt von Personen beschränken, die mit politischen Parteien in Verbindung stehen, deren Aktivitäten gesetzlich verboten sind;
  • das Gutachten zum Gesetzentwurf über Änderungen an Artikel 51 der Geschäftsordnung der Werchowna Rada über die politische Verantwortlichkeit von Abgeordneten, die mit politischen Parteien in Verbindung stehen, deren Aktivitäten eingestellt wurden;
  • das gemeinsame Folgegutachten der Venedig-Kommission und der Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit (DGI) des Europarates zum gemeinsamen Gutachten zu den Änderungsentwürfen zum Gesetz „Über die Justiz und die Stellung der Richter“ und bestimmten Gesetzen zu den Tätigkeiten des Obersten Gerichts und der Justizbehörden;
  • das Dringlichkeitsfolgegutachten zu den Gutachten zum Gesetz über die „Änderungen bestimmter Rechtsakte der Ukraine zur Verbesserung des Auswahlverfahrens für Bewerber für das Richteramt am Verfassungsgericht der Ukraine unter Wettbewerbsbedingungen“ (bereits am 25. September 2023 veröffentlicht und von der Venedig-Kommission bei der Plenarsitzung gebilligt);
  • das Folgegutachten zum Gutachten zum ukrainischen Gesetz über nationale Minderheiten.

Die Zusammenfassung der Plenarsitzung ist hier verfügbar.

Die nächste Plenarsitzung wird am 15. und 16. Dezember 2023 in Venedig stattfinden.

 

(*) Die Gutachten wurden im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus erstellt, der Teil des gemeinsamen Programms „Partnerschaft für gute Regierungsführung“ der EU und des Europarates ist, das vom Europarat und der Europäischen Union kofinanziert und vom Europarat umgesetzt wird.

(**) Das Gutachten wurde im Rahmen des Mechanismus zur Koordinierung von Fachwissen erstellt, der Teil des gemeinsamen Programms „Horizontale Fazilität für den westlichen Balkan und die Türkei“ der Europäischen Union und des Europarates ist.

Venedig-Kommission Venedig 11. Oktober 2023
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