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Unabhängigkeit von Richtern und der Justiz bedroht

Die Unabhängigkeit der Justiz bildet die Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und ist für das Funktionieren der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte unabdingbar. Das Grundrecht auf „ein faires Verfahren“ durch „ein unabhängiges und unparteiisches, auf Gesetz beruhendes Gericht“ ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in zahlreichen nationalen und internationalen Rechtstexten verankert. Wir haben dieses Recht lange Zeit ohne größere Hindernisse wahrgenommen und dies ist in vielen Mitgliedsstaaten des Europarates weiterhin der Fall. Allerdings werden wir immer häufiger Zeugen beunruhigender Versuche der Exekutive und der Legislative, ihren Einfluss mit dem Ziel geltend zu machen, den Richtern Handlungsanweisungen zu geben und die richterliche Unabhängigkeit zu schwächen.

Die Fragen bezüglich der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit des Justizsystems zählen seit dem Beginn meiner Amtszeit zu meinen Arbeitsschwerpunkten. In vier der neun Länder, in denen ich bisher Besuche durchgeführt habe, habe ich mich damit befasst. In meinem nach meinem Besuch im letzten Februar verfassten Bericht über Ungarn äußerte ich meine Besorgnis hinsichtlich der Auswirkungen mehrerer gesetzgeberischer Maßnahmen, die seit 2010 in Bezug auf die Befugnisse und die Unabhängigkeit der ungarischen Richter ergriffen wurden. Ich unterstrich die Notwendigkeit, das System der gegenseitigen Kontrolle („Checks and Balances“) in der Verwaltung der Judikative zu achten, und warnte vor der Gefahr der Politisierung. Meine wichtigste Empfehlung bestand in der Stärkung der kollektiven Selbstverwaltung des Justizsystems.

Bei meinem Besuch im März in Polen sprach ich das Thema der Justizreform an, welche von einer durch öffentliche Mittel finanzierten Kampagne begleitet war, die auf eine Diskreditierung der Richter abzielte, sowie von herabwürdigenden Äußerungen führender Politiker. Meine Schlussfolgerung lautete, dass diese Reform große Auswirkungen auf die Funktionsweise und die Unabhängigkeit des Justizsystems, einschließlich des Verfassungsgerichts und des Nationalen Justizrats, hat. Ich kritisierte auch die Entlassung, Ersetzung oder Degradierung hunderter Gerichtspräsidenten und Staatsanwälte, die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Richter und Staatsanwälte, die offen ihren Standpunkt geäußert hatten, sowie die Zusammenlegung der Funktionen des Justizministers und des Generalstaatsanwalts, welche eine beträchtliche Machtkonzentration in den Händen eines einzigen amtierenden politischen Verantwortungsträgers zur Folge hat.

Menschenrechtskommissarin Straßburg 3. September 2019
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