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Slowenien: GRECO bewertet, ob parlamentarische Anfrage zu Strafverfahren gegen Gewaltenteilung verstößt

Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) hat in einem neuen Ad-hoc-Bericht über Slowenien nicht ausgeschlossen, dass parlamentarische Anfragen gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz verstoßen können, wenn sie sich direkt an die Justizbehörden richten und einen laufenden Fall betreffen. Sie erklärte jedoch, dass sie erst in einer späteren Phase bewerten könne, ob ein Verstoß gegen die Antikorruptionsnormen des Europarates vorliegt (siehe auch die slowenische und französische Fassung des Berichts).

Die GRECO hatte im Juni 2019 ein Slowenien betreffendes Ad-hoc-Evaluierungsverfahren eingeleitet, nachdem sie über mögliche politische Einmischung der Legislative im Zusammenhang mit Amtsträgern, Staatsanwälten und Richtern in dem Land informiert worden war. Streitpunkt war die an die slowenische Staatsversammlung (Unterhaus des Parlaments) gerichtete Aufforderung des Staatsrats, eine parlamentarische Anfrage über ein Gerichtsverfahren gegen einen Politiker (einen früheren Bürgermeister, der nunmehr selbst Mitglied des Staatsrates ist) einzubringen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; im November 2019 verfügte das Verfassungsgericht, die parlamentarische Anfrage zu unterbrechen.

Die GRECO ist nicht in der Lage, in einem individuellen Fall einzugreifen. Sie beschränkt sich daher darauf, die Frage zu klären, ob die Einleitung einer parlamentarischen Anfrage ein Hinweis darauf ist, dass die Judikative und andere Elemente des Justizsystems Gegenstand politischer Einmischung sind oder potenziell sein können.

Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) Straßburg 18. Februar 2020
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