Der Europarat und seine 46 Mitgliedstaaten, die Privatwirtschaft, die Zivilgesellschaft und weitere Akteure setzen sich dafür ein, dass Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch im Internet geachtet werden. Das Internet soll eine sichere und offene Plattform bieten, wo Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vielfalt, Kultur, Bildung und Wissen gedeihen können.
In diesem Sinne hat die Organisation internationale Übereinkommen in Bereichen wie Internetkriminalität, Schutz personenbezogener Daten und den Schutz von Kindern getroffen. Außerdem entwickelt der Europarat Mustergesetze, die er als Empfehlung an die Mitgliedstaaten weitergibt, sowie Leitlinien für private Internetfirmen.
Die tragende Säule für den Schutz der Menschenrechte im Internet ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über Beschwerden im Zusammenhang mit der Verletzung der Konvention entscheidet, hat bereits wichtige das Onlineumfeld betreffende Urteile gefällt, insbesondere im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit, dem Zugang zu Informationen und den Recht auf Privatsphäre.
Der Europarat hat heute einen Leitfaden für Internetnutzer veröffentlicht. Dieser soll sie dabei unterstützen, ihre Menschenrechte im Internet besser zu verstehen und ihnen helfen, wenn diese Rechte verletzt werden.
Im Allgemeinen sind ihre Rechte in den Nutzungsbedingungen der Internetunternehmen festgelegt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine lange Liste mit gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, die äußerst selten gelesen und noch seltener vollständig verstanden werden.