Zurück Maßnahmen gegen Überbelegung von Haftanstalten in Europa

Konferenz auf hoher Ebene in Straßburg
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Der Europarat veranstaltet am 24. und 25. April in Straßburg eine Konferenz über die Möglichkeiten, während der gesamten Verfahrensdauer – beginnend mit der Vorverhandlung über die Hauptverhandlung bis hin zum Strafvollzug – der in vielen europäischen Haftanstalten herrschenden Überbelegung zu begegnen.

Überbelegung wirkt sich schwerwiegend auf die Insassen von Haftanstalten aus, aber auch auf das Personal und die Gesellschaft im Allgemeinen. In der Praxis führt sie dazu, dass die Lebensbedingungen der Insassen unter dem Standard liegen und das Risiko unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sowie von Gewalt unter den Insassen steigt. Außerdem ist Überbelegung eine ständige Belastung für das Personal und beeinträchtigt die soziale Wiedereingliederung der Insassen nach der Entlassung.

An der Konferenz, die mit Unterstützung der Europäischen Kommission veranstaltet wird und im Rahmen des finnischen Vorsitzes im Ministerkomitee stattfindet, nehmen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richter(innen), Rechtsexpert(inn)en und Vertreter(innen) der Justizministerien der Mitgliedsstaaten des Europarates teil.

Möglichkeiten der Umsetzung der Empfehlungen, die Strafrechtsexperten des Europarates 2016 in einem Weißbuch über die Überbelegung von Gefängnissen veröffentlicht haben, stehen ebenso im Mittelpunkt der Diskussionen wie die Inhaftierungsraten in den europäischen Ländern, die aus der vor Kurzem veröffentlichten SPACE-Studie 2018 über Gefängnispopulationen hervorgehen.

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Europarat Straßburg 23. April 2019
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