Zurück Kroatien: Gebrauch von Minderheitensprachen im Bildungswesen weit verbreitet, in der öffentlichen Verwaltung und im Rundfunk jedoch zu wenig

Kroatien: Gebrauch von Minderheitensprachen im Bildungswesen weit verbreitet, in der öffentlichen Verwaltung und im Rundfunk jedoch zu wenig

In einem neuen Bericht begrüßt der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional-oder Minderheitensprachen, dass Kroatien die Minderheitensprachen der nationalen Minderheiten weiterhin schützt und fördert und ihren Gebrauch in Bereichen wie Bildung, Justiz, Verwaltung, Medien oder kulturellem Leben ermöglicht, unterstreicht jedoch auch, dass noch viel getan werden müsse, um ihren Gebrauch auszuweiten.

Die Charta, die in Kroatien im Jahr 1998 in Kraft trat, erfasst in unterschiedlichem Maße Minderheitensprachen wie Tschechisch, Ungarisch, Italienisch, Ruthenisch, Serbisch, Slowakisch und Ukrainisch sowie Bajeschi-Rumänisch, Deutsch, Istrorumänisch und Slowenisch.

Alle Minderheitensprachen, mit Ausnahme des Istrorumänischen, seien im Unterricht gemäß einem der drei anwendbaren Modelle vertreten: Unterricht in der Minderheitensprache, zweisprachiger Unterricht oder Unterricht der Minderheitensprache und der dazugehörigen Geschichte und Kultur. Allerdings mangele es bei einigen Minderheitensprachen noch immer an Kontinuität zwischen den verschiedenen Bildungsstufen. Es sei wichtig, dass für den Unterricht der Minderheitensprache einschließlich der in ihr zum Ausdruck kommenden Geschichte und Kultur, der häufig das am weitesten verbreitete Modell ist, in der Praxis eine ausreichende Stundenzahl vorgesehen ist. Die vor Kurzem erfolgte Einführung des Unterrichts in Bajeschi-Rumänisch ist laut dem Bericht eine „positive Entwicklung“, die weiter gestärkt werden sollte. Gleichwohl sollten die kroatischen Behörden „entschlossenere Maßnahmen“ ergreifen, um den Unterricht und die Förderung des Istrorumänischen zu gewährleisten, das im Bericht als „ernsthaft bedroht“ eingestuft wird.

Der siebte Bewertungsbericht des Sachverständigenausschusses der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen beruht auf Informationen, die von staatlichen und nichtstaatlichen Quellen zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere auf jenen, die er bei seinem Besuch in Kroatien im Oktober 2023 erhalten hat. Er spiegelt die Situation der Minderheitensprachen zum Zeitpunkt des Besuchs wider. Der Bewertungsbericht wurde gemeinsam mit der Stellungnahme der kroatischen Behörden veröffentlicht. Eine Zusammenfassung des Berichts ist auf Kroatisch verfügbar.


 Kroatien und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Straßburg 27. Mai 2024
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page