Zurück GRETA: Deutschland sollte wirksame Sanktionen für Menschenhändler und Zugang zu Hilfe und Entschädigung für Menschenhandelsopfer gewährleisten

GRETA: Deutschland sollte wirksame Sanktionen für Menschenhändler und Zugang zu Hilfe und Entschädigung für Menschenhandelsopfer gewährleisten

Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) hat die deutschen Behörden dringend aufgefordert, weitere Maßnahmen gegen Menschenhandel zu ergreifen, insbesondere durch die Bereitstellung fachspezifischer Unterstützung und einer Entschädigung für Opfer sowie die Verhängung wirksamer Sanktionen gegen Menschenhändler.

In ihrem jüngsten Bericht begrüßt die GRETA die positiven Entwicklungen seit der Veröffentlichung ihres zweiten Bewertungsberichts über Deutschland im Jahr 2019 in Bezug auf die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels. Dazu zählen die Benennung des Deutschen Instituts für Menschenrechte als nationale Meldestelle für Menschenhandel und die Ausweitung des Mandats der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf den Menschenhandel. Allerdings fordert die GRETA die deutschen Behörden erneut auf, einen umfassenden nationalen Aktionsplan oder eine entsprechende Strategie gegen Menschenhandel zu entwickeln, die sich gegen jegliche Form der Ausbeutung richtet.

Der heute veröffentlichte Bericht zeigt, dass sich die Zahl der identifizierten Opfer von Menschenhandel und damit zusammenhängenden Straftaten (einschließlich der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu kommerziellen Zwecken) von 589 im Jahr 2019 auf 1.672 im Jahr 2022 erhöht hat. Während die Mehrheit der Opfer (62 %) weiterhin sexuell ausgebeutet werde, sei der Anteil der Opfer von Ausbeutung der Arbeitskraft (34%) aufgrund zweier groß angelegter Ermittlungen in der Getränkelogistikbranche und in der Fleischindustrie gestiegen.

In ihrem Bericht erkennt die GRETA zwar an, dass die Zahl der Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen wegen Menschenhandel und damit zusammenhängenden Straftaten zugenommen hat, äußert jedoch Besorgnis über den hohen Anteil an zur Bewährung oder teilweise zur Bewährung ausgesetzten Strafen sowie übermäßig lange Gerichtsverfahren. Die GRETA ist der Auffassung, dass die deutschen Behörden sicherstellen sollten, dass Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel, unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wurde oder nicht, präventiv untersucht werden, wobei alle durch spezielle Ermittlungstechniken und Finanzermittlungen erhobenen Beweise genutzt werden sollten, statt sich auf die Aussage der Opfer verlassen zu müssen.

In Anbetracht der geringen Zahl an Entschädigungen, die Opfern von Menschenhandel gewährt werden, fordert die GRETA die deutschen Behörden nachdrücklich auf, es allen Menschenhandelsopfern ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus zu ermöglichen, vorrangig im Rahmen von Strafverfahren oder in zivil- oder arbeitsrechtlichen Verfahren ihr Recht auf Entschädigung wirksam auszuüben.

Die GRETA ruft die deutschen Behörden zudem dazu auf, weitere Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass Menschenhandelsopfer nicht für rechtswidrige Handlungen bestraft werden, zu denen sie gezwungen wurden.

Darüber hinaus ersucht die GRETA die deutschen Behörden dringend, dafür zu sorgen, dass in Menschenhandelsfällen die direkte Konfrontation zwischen Opfern und Angeklagten vermieden wird, indem audiovisuelle Geräte und andere geeignete Methoden eingesetzt werden.

In dem Bericht wird auch die Notwendigkeit unterstrichen, die Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zu intensivieren, indem die FKS mit ausreichend Personal und Mitteln ausgestattet und die Überwachung von Arbeitsvermittlungs- und Zeitarbeitsagenturen verstärkt wird.

Außerdem fordert die GRETA die Behörden nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Identifizierung von Menschenhandelsopfern in der Praxis nicht von den Erfolgsaussichten der Ermittlung und Strafverfolgung abhängig gemacht wird. Größere Aufmerksamkeit sollte der Aufspürung von Menschenhandelsopfern unter Asylsuchenden gewidmet werden, auch durch systematische Schulungen und Anweisungen an das Personal der Aufnahmezentren. Die GRETA ruft die Behörden auch dazu auf, ihre aufsuchende Sozialarbeit zur Identifizierung und Unterstützung der Opfer von Kinderhandel zu verstärken, auch unter unbegleiteten Migrantenkindern.

Zwar begrüßt die GRETA die Aufstockung der staatlichen Mittel für Hilfsprogramme für Menschenhandelsopfer in einigen Bundesländern, fordert die deutschen Behörden jedoch dringend auf, geeignete Unterstützung anzubieten, einschließlich einer sicheren Unterbringung, die auf die besonderen Bedürfnisse der Opfer zugeschnitten ist.

Deutschland und die GRETA [EN]

 

 

GRETA Strassburg 7. Juni 2024
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