Zurück Venedig-Kommission verabschiedet Gutachten zu rechtsstaatlichen Anforderungen an Amnestien, insbesondere zum Amnestiegesetz in Spanien

Venedig-Kommission verabschiedet Gutachten zu rechtsstaatlichen Anforderungen an Amnestien, insbesondere zum Amnestiegesetz in Spanien

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht des Europarates, besser bekannt als Venedig-Kommission, hat heute auf ihrer 138. Plenarsitzung ein Gutachten zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an Amnestien verabschiedet, das sich insbesondere auf den parlamentarischen Entwurf „über das Amnestie-Organgesetz zur institutionellen, politischen und sozialen Normalisierung Kataloniens“ bezieht.

Erstellt wurde das Gutachten aufgrund der Ersuchen des Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates um eine Analyse der rechtsstaatlichen Anforderungen, die eine Amnestie erfüllen sollte, und des Vorsitzenden des spanischen Senats um ein Gutachten zur Beantwortung von sechs Fragen zum parlamentarischen Amnestiegesetz, das dem spanischen Abgeordnetenhaus vorgelegt wurde. Die Venedig-Kommission analysierte die einschlägigen Bestimmungen des Amnestiegesetzes in seiner Fassung vom 13. November 2023 und berücksichtigte bis zu einem gewissen Grad auch die vom Abgeordnetenhaus am 14. März 2024 verabschiedeten Änderungen.


 Pressemitteilung
Venedig-Kommission verabschiedet Gutachten zu rechtsstaatlichen Anforderungen an Amnestien, insbesondere zum Amnestiegesetz in Spanien [EN]


 Gutachten zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an Amnestien, insbesondere zum parlamentarischen Entwurf „über das Amnestie-Organgesetz zur institutionellen, politischen und sozialen Normalisierung Kataloniens“ [EN]

Venedig-Kommission Venedig 15. März 2024
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