Zurück Dringlichkeitsbewertung der Justizreformen: Antikorruptionsorgan des Europarates besucht Rumänien

Dringlichkeitsbewertung der Justizreformen: Antikorruptionsorgan des Europarates besucht Rumänien

Eine Delegation der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates hat am 21. und 22. Februar Rumänien besucht. Der Besuch fand im Rahmen einer Ad-hoc-Dringlichkeitsbewertung der jüngsten Gesetzesentwürfe und der verabschiedeten Gesetzestexte im Bereich der Justiz statt. Im Mittelpunkt standen die Korruptionsbekämpfung und die Befolgung früherer diesbezüglicher Empfehlungen der GRECO durch Rumänien.

Die Delegation der GRECO traf Regierungsvertreter, Abgeordnete, Angehörige der Rechts- und Justizberufe, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und in Rumänien tätigen internationalen Organisationen und andere relevante Akteure.

Sie unterstreicht, dass die für Ermittlungen, Strafverfolgungen und Gerichtsentscheidungen im Bereich von korruptionsbezogenen Straftaten zuständigen Personen über die für die Ausübung ihrer Funktionen notwendige Unabhängigkeit und Autonomie verfügen müssten und keiner unangemessenen Einflussnahme unterliegen dürften. Dies gilt auch für die Disziplinarmaßnahmen; Richter und Staatsanwälte sollten indes die höchsten Integritätsstandards einhalten. Dies ist einer der grundlegenden Antikorruptionsstandards des Europarates. Die Delegation erinnert auch an eine der jüngsten Empfehlungen der GRECO zur Erhöhung der Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, unter anderem dadurch, dass sichergestellt wird, dass Dringlichkeitsverfahren nur ausnahmsweise und unter ganz bestimmten Umständen angewandt werden.

Das Team der GRECO betont, wie wichtig es ist, dass alle staatlichen Institutionen im Einklang mit den Grundsätzen der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz sowie der Gleichheit vor dem Gesetz zusammenarbeiten und sich gegenseitig respektieren.

Die Delegation wird nun einen Bericht mit spezifischen Empfehlungen erstellen, der bei der nächsten Plenarsitzung der GRECO diskutiert wird. Sie hebt die Notwendigkeit hervor, dass die Behörden den Bericht der GRECO, sobald er verabschiedet ist, bei der Fortsetzung ihrer Arbeit an Gesetzesentwürfen oder verabschiedeten Gesetzestexten berücksichtigen. Gleichzeitig fordert die Delegation der GRECO die Behörden erneut auf, erneut auf, bezüglich der umfassenden Justizreform die Bewertung der Venedig-Kommission einzuholen.

In einem im Dezember 2017 verabschiedeten Bericht gelangte die GRECO zu der Schlussfolgerung, dass die derzeitige Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich der Verhütung von Korruption bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten „insgesamt unzureichend“ war. Die GRECO forderte Verbesserungen in zahlreichen Bereichen, vor allem jenem des Gesetzgebungsverfahrens, das transparenter sein sollte und bei dem die Anwendung von beschleunigten Verfahren begrenzt werden sollte. Der Bericht weist außerdem nachdrücklich darauf hin, dass der Oberste Rat der Magistratur und die Justizaufsicht im Bereich Analysen, Informationen und Beratung mehr tun müssten und dass der Oberste Rat der Magistratur mehr Mitsprache bei der Ernennung und Abberufung von Inhabern der höchsten Ämter der Staatsanwaltschaft haben sollte.

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GRECO Straßburg 22. Februar 2018
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