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Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung vom 8. bis 10. Juni zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte getroffen hat. Das Komitee verabschiedete bei der Sitzung 35 Entscheidungen, die 17 Staaten betreffen, darunter zwei Interimsentschließungen*. Zudem wurden vom Komitee 23 endgültige Entschließungen** zu 41 Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verabschiedet. Sie betreffen 13 verschiedene Staaten.

Das Ministerkomitee verabschiedete neben einer Interimsentschließung im Fall Georgien gegen Russland (I) auch eine separate Entscheidung über den Umgang mit gegen die Russische Föderation anhängigen Fällen. Außerdem verabschiedete das Komitee eine indikative Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen vom 20. bis 22. September 2022 untersucht werden sollen.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land ab 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Das Ministerkomitee überwacht weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen. Die Russische Föderation hat das Recht, an der Sitzung in dieser Woche teilzunehmen, um Informationen zu Urteilen, in denen sie beklagter oder beschwerdeführender Staat ist, bekannt zu geben und zu erhalten, nicht wahrgenommen.

* Eine Interimsentschließung ist eine Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

** Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.


 Sitzungsdokumente [EN]


 Länderbezogene und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]


 Website: Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention


 Decisions adopted

Ministerkomitee Strassburg 10. Juni 2022
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