Zurück Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs: Trotz Corona wurde 2020 Fortschritt erzielt, doch weitere Anstrengungen sind nötig

Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs: Trotz Corona wurde 2020 Fortschritt erzielt, doch weitere Anstrengungen sind nötig

Ungeachtet der Covid-19-Pandemie erzielen die europäischen Staaten weiterhin Fortschritte bei der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), so das Ministerkomitee des Europarates in seinem jüngsten Jahresbericht. Weitere Anstrengungen sind indes nötig, um den systemischen Problemen, auf die der Gerichtshof hingewiesen hat (dazu zählen Fälle von Misshandlung und Todesfälle, die von Sicherheitskräften oder durch schlechte Haftbedingungen verursacht werden), ebenso zu begegnen wie Staatenbeschwerden und der wachsenden Zahl von Fällen, welche die missbräuchliche Einschränkung von Rechten und Freiheiten betreffen.

„Der heute veröffentlichte Bericht zeigt, dass unsere Mitgliedsstaaten ihre Verpflichtung zur Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshof sehr ernst nehmen, selbst unter schwierigen Bedingungen“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić. „Positiv ist auch, dass Nichtregierungsorganisationen und die innerstaatlichen Menschenrechtseinrichtungen immer mehr am Verfahren beteiligt sind, wodurch es wirksamer und transparenter wird.“

„Es gibt jedoch keinen Anlass zu Selbstzufriedenheit. Viele wichtige Urteile werden seit Jahren nicht umgesetzt, einige öffentlichkeitswirksame Fälle werden nicht ausreichend rasch abgeschlossen. Unseren Mitgliedsstaaten obliegt die Pflicht, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rasch und vollumfänglich umzusetzen. Dies ist keine freundliche Bitte, sondern eine zwingende Verpflichtung.“

Dem Bericht zufolge hat das Ministerkomitee 2020 insgesamt 983 Fälle infolge der von den betroffenen Mitgliedsstaaten ergriffenen Maßnahmen abgeschlossen. Von den 983 Fällen waren 187 (19 %) Referenzfälle, die neue strukturelle und systemische Probleme aufzeigen, und 796 (81 %) Wiederholungsfälle. Ende 2020 hatten die betroffenen Mitgliedsstaaten 5233 Urteile noch nicht vollständig umgesetzt, davon waren 1258 (24 %) Referenzfälle und 3975 (76 %) Wiederholungsfälle. Die Zahl der Fälle, die seit mehr als fünf Jahren anhängig sind, beträgt 634, allerdings geht diese Zahl seit 2016 zurück.

Aus dem Bericht geht hervor, dass 2020 in 581 Fällen eine „gerechte Entschädigung“, die der Gerichtshof zugesprochen hatte, fristgerecht an die Beschwerdeführenden ausgezahlt wurde. Gleichzeitig wartete das Ministerkomitee Ende 2020 auf die Bestätigung einer derartigen Zahlung in 1574 Fällen, wobei in zwei Dritteln dieser Fälle die Bestätigung seit über sechs Monaten ausständig war. Darüber hinaus unterstreicht der Bericht, dass die Zahl der formalen Mitteilungen von Nichtregierungsorganisationen und innerstaatlichen Menschenrechtseinrichtungen an das Ministerkomitee 2020 den neuen Höchstwert von 176 erreicht hat (davon sind 28 Staaten betroffen). Das Ministerkomitee hat auch erstmals fünf Mitteilungen vonseiten der Menschenrechtskommissarin des Europarates erhalten.


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Ministerkomitee Straßburg 31. März 2021
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