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Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates hält von 12. bis 14. März in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten ab.

Die vom Ministerkomitee verabschiedeten Entscheidungen werden so bald wie möglich nach der Sitzung auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Vor der Sitzung findet eine Themendebatte über die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Untersuchung von Verstößen gegen Artikel 2 (Recht auf Leben) und Artikel 3 (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) der Menschenrechtskonvention durch Strafverfolgungsbeamte statt.

Die Debatte, an der Expertinnen und Experten aus mehreren Ländern teilnehmen, bietet Gelegenheit, Informationen über die Umsetzung diesbezüglicher Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und bewährte Praktiken auszutauschen.

Auf der Rednerliste stehen der Vorsitzende des Komitees des Europarates zur Verhütung von Folter, Mikola Gnatowskij, und Emmanuel Decaux, Mitglied des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen.

 

Ministerkomitee Straßburg 12. März 2019
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