Zurück Polen sollte Richter vor Druckausübung schützen, Frauenrechte garantieren und Geschlechtergleichstellung fördern

Polen sollte Richter vor Druckausübung schützen, Frauenrechte garantieren und Geschlechtergleichstellung fördern

Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, hat heute einen Bericht über ihren Besuch in Polen von 11. bis 15. März 2019 veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Unabhängigkeit der Justiz und der Staatsanwaltschaft, die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frau, die Gleichstellung der Geschlechter und häusliche Gewalt.

Der Kommissarin zufolge hat sich die umfassende Justizreform in Polen stark auf die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit des Justizsystems des Landes ausgewirkt, wobei seine elementaren Bestandteile erschüttert wurden. Die Reform ging mit einer polarisierenden Kampagne einher, die auf die Diskreditierung von Richterinnen und Richtern abzielte, und löste Proteste von Juristinnen und Juristen sowie von der Bevölkerung aus.

„Den Vertreterinnen und Vertretern der Exekutive und der Legislative obliegt es, die Unabhängigkeit der Justiz zu achten und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz nicht zu untergraben“, erklärt Mijatović. Sie fügt hinzu, dass „die polnischen Behörden Verantwortungsbewusstsein unter Beweis stellen und bei ihren öffentlichen Äußerungen mit gutem Beispiel vorangehen sollten“. Zudem empfiehlt die Kommissarin, vor der Verabschiedung rechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der Justizreform Vertreterinnen und Vertreter der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft sowie andere Betroffene eingehend zu konsultieren. „Die Verbesserung der Transparenz und der Effizienz des Justizsystems darf nicht zulasten der Unabhängigkeit der Justiz gehen“, so Mijatović.

Menschenrechtskommissarin Straßburg 28. Juni 2019
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