Gerichtshof: Urteil in den Fällen Cordova gegen Italien [30/01/2003]

In den heute schriftlich veröffentlichten Urteilen in den Fällen Cordova gegen Italien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletztung des Rechtes auf Zugang zu einem Gericht festgestellt. Der Beschwerdeführer beklagte sich darüber, dass die Verfahren vor dem Amtsrichter von Messina und dem Kassationshof unfair gewesen seien. Diese Verfahren wurden gegen den ehemaligen Präsidenten Francesco Cossiga wegen Beleidigung einer Person des öffentlichen Lebens und Verleumdung eines Mitglieds des italienischen Parlamentes, Vittorio Sgarbi, durchgeführt.  (Weiter...)