Trufin gegen Rumänien  | 2009

„Vollkommen unzureichende” Ermittlungen in verdächtigem Todesfall und Reform von Strafermittlungen

Es ist eine Ungerechtigkeit. Mein Bruder wurde getötet, aber die Täter sind immer noch auf freiem Fuß.

Tatiana Trufin, zitiert von Botosani News, Oktober 2009.

Hintergrund

Ein Mann wurde am Rande von Botoşani bewusstlos aufgefunden. Seine Brieftasche lag in der Nähe, und um ihn herum war überall Blut. Eine medizinische Untersuchung kam zu dem Schluss, dass er mit einem harten Gegenstand einen Schlag gegen den Kopf und mehrere Schläge gegen den Körper erhalten hatte.

Trotz der offensichtlichen Belege für einen Angriff stellte die Polizei anfänglich fest, der Mann sei nach einem Sturz verstorben. Nahezu zwei Jahre geschah wenig, um zu ermitteln, was sich wirklich ereignet hatte.

Urteil des EGMR

Der Straßburger Gerichtshof stellte fest, die Beweise hätten eindeutig auf einen verdächtigen Todesfall gedeutet. Dessen ungeachtet seien die Ermittlungen in diesem Fall vollkommen unzureichend und nicht geeignet gewesen, die Verantwortlichen zu ermitteln.

Nachbereitung

Seit 2009 wurden Vorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit von Ermittlungen bei Straftaten mit Todesfolge angenommen.

Gesetzesänderungen, die bereits zum Zeitpunkt des Straßburger Urteils eingeleitet worden waren, wurden von den Feststellungen des Gerichtshofs beeinflusst. Eine neue Strafprozessordnung trat 2014 in Kraft, die zahlreiche Bestimmungen enthält, die die Wirksamkeit von Strafermittlungen verbessern sollen. So können u.a. Strafermittlern ihre Befugnisse entzogen werden, wenn sie die Anweisungen der Staatsanwaltschaft nicht befolgen. Autopsien sind nun in Fällen eines gewaltsamen Todes oder verdächtiger gewaltsamer Todesfälle obligatorisch.

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