Prencipe gegen Monaco  | 2009

4-jährige Inhaftierung von Frau ohne Verfahren führt zu mehr Schutz der Freiheit

Jede Person, ... die von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, muss unverzüglich einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur Wahrnehmung richterlicher Aufgaben ermächtigten Person vorgeführt werden; sie hat Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung während des Verfahrens.

Auszug aus Artikel 5(3) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Hintergrund

Josette Prencipe war Mitte sechzig und Bankangestellte. Sie wurde festgenommen und von der Regierung ohne Verfahren nahezu 4 Jahre inhaftiert. Sie wurde beschuldigt, illegale Banküberweisungen getätigt zu haben.Josette Prencipe war Mitte sechzig und Bankangestellte. Sie wurde festgenommen und von der Regierung ohne Verfahren nahezu 4 Jahre inhaftiert. Sie wurde beschuldigt, illegale Banküberweisungen getätigt zu haben.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, die Behörden in Monaco hätten es versäumt, die Inhaftierung von Frau Prencipe für eine solche lange Zeit bis zum Verfahren ausreichend zu begründen. Die nationalen Gerichte hätten es ferner versäumt, die Garantie von Frau Prencipe zu berücksichtigen, ein Verfahren zu erhalten, ohne eingesperrt zu werden. Dies habe ihr Recht auf Freiheit verletzt.

Nachbereitung

Vor dem Urteil des Gerichtshofs wurde Frau Prencipe entlassen, um „die Anforderungen der EMRK zu erfüllen”. Nachdem die Regierung über den Fall informiert worden war, wurde eine Reihe von Reformen durchgeführt, die einen verbesserten Schutz des Rechts auf Freiheit zum Ziel hatten. Diese schlossen eine maximal zulässige Dauer der Untersuchungshaft für Personen ein, die auf ein Verfahren warten.

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