Hintergrund
Maria Atanasiu wurde 1912 geboren. Zusammen mit ihrer Tochter war sie die gesetzliche Erbin eines Grundstücks in Bukarest. Das Grundstück war 1950 vom kommunistischen Regime enteignet worden.
Nach dem Fall des Kommunismus in Rumänien wurde jedoch eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die Personen das Recht gaben, Anspruch auf Eigentum zu erheben, das vom autoritären Regime verstaatlicht worden war, oder eine Entschädigung zu erhalten.
Nach 1990 versuchte die Familie, ihr Eigentum zurückzuerhalten. Aber 2010 war ihr Fall immer noch nicht entschieden.
von Rumänen befanden sich einer ähnlichen Position. Nach Einreichen einer Klage auf Rückgabe des Eigentums sahen sie sich mit rechtlichen Hürden und langen Verzögerungen konfrontiert, die sich über ein Jahrzehnt hinzogen. Der Straßburger Gerichtshof erhielt Hunderte von Beschwerden zu diesem Problem.