Maria Atanasiu und Andere gegen Rumänien  | 2010

98-Jährige gewinnt jahrzehntelangen Kampf um Eigentum, das vom kommunistischen Regime enteignet wurde

In den 1990er Jahren dachte ich, wir würden es innerhalb von zehn Jahren zurückbekommen.

Maria Atanasius Tochter Ilenei Poenaru, zitiert von Evenimentul Zilei - © Foto evz.ro

Hintergrund

Maria Atanasiu wurde 1912 geboren. Zusammen mit ihrer Tochter war sie die gesetzliche Erbin eines Grundstücks in Bukarest. Das Grundstück war 1950 vom kommunistischen Regime enteignet worden.

Nach dem Fall des Kommunismus in Rumänien wurde jedoch eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die Personen das Recht gaben, Anspruch auf Eigentum zu erheben, das vom autoritären Regime verstaatlicht worden war, oder eine Entschädigung zu erhalten.

Nach 1990 versuchte die Familie, ihr Eigentum zurückzuerhalten. Aber 2010 war ihr Fall immer noch nicht entschieden.

von Rumänen befanden sich einer ähnlichen Position. Nach Einreichen einer Klage auf Rückgabe des Eigentums sahen sie sich mit rechtlichen Hürden und langen Verzögerungen konfrontiert, die sich über ein Jahrzehnt hinzogen. Der Straßburger Gerichtshof erhielt Hunderte von Beschwerden zu diesem Problem.

Urteil des EGMR

Die Beschwerdeführerinnen hatten eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung erhalten, die die Behörden anwies, über diesen Fall zu entscheiden. Dessen ungeachtet hatten es die Behörden weiterhin versäumt, eine Entscheidung zu fällen, ohne dies jedoch zu begründen.

Der Gerichtshof entschied, dies sei eine Verletzung des Rechts der Beschwerdeführerinnen auf Zugang zu Gericht und ihr Recht auf Eigentum.

Der Gerichtshof benutzte die Beschwerde als Testfall, um die Probleme des rumänischen Systems darzulegen. Er erklärte, die Behörden müssten Maßnahmen ergreifen, die geeignet seien, eine wirksame Rückgabe oder Entschädigung für Personen zu garantieren, die Eigentumsansprüche hätten, und die in ausgewogener Weise die unterschiedlichen Interessen des jeweiligen Falles abwiegen.

Für mich als Anwältin, die die Ehre hatte, ihre Interessen zu vertreten, ist Maria Atanasiu eine Gewinnerin. Sie glaubte an Gerechtigkeit, sie kämpfte für Gerechtigkeit und ihr ist Gerechtigkeit widerfahren.

Corina Popescu, die die Beschwerdeführerinnen vertrat, auf der Internetseite ihrer Kanzlei

Nachbereitung

Maria Atanasiu und ihre Tochter erhielten beide eine Entschädigung, die dem Wert des verstaatlichten Eigentums entsprach.

2013 trat ein neues Gesetz in Kraft, das die Entschädigung neu regelte. Dieses Gesetz schloss das Folgende ein:

  • Einen allgemeinen Grundsatz, der die Rückgabe von Eigentum vorsieht, wann immer diese möglich ist (und eine Entschädigung, wenn diese Rückgabe nicht möglich ist);
  • Einen Fahrplan für Verwaltungsmaßnahmen, um die Bearbeitung von Rückgabeanträgen durchzuführen;
  • Präzise Fristen für die Verwaltungsmaßnahmen, ergänzt durch eine gerichtliche Prüfung, um sicherzustellen, dass Fristen eingehalten werden, und um die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen zu prüfen.

In einer späteren Entscheidung kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass dies generell ein zugänglicher und wirksamer Rahmen für den Umgang mit diesem Thema sei, mit bestimmten Ausnahmen.

Der Europarat verfolgt weiterhin die verbleibenden Fragen zur Eigentumsrückgabe in Rumänien.

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