Hintergrund
M.D. ist Mutter von zwei Kindern. Als die Kinder drei bzw. fünf Jahre alt waren, wurde der vermutliche Vater, X, wegen wiederholter Körperverletzung gegen sie verurteilt. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, und die Kinder kamen in ein Kinderheim.
Die maltesischen Gerichte stellten außerdem fest, dass, möglicherweise wegen Drohungen von X, M.D. dieses gewalttätige Verhalten nicht gemeldet hatte und sich grob verhalten hätte. Aus diesem Grund wurde M.D. ebenfalls zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Nach Beginn des Strafverfahrens ergriff M.D. Schritte, um ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Die Beziehung zu X endete, und sie baute die Beziehung zu ihren Kindern wieder auf. Diese befanden sich aber immer noch in staatlicher Fürsorge. M.D. wollte sie aber zurück haben.
Der zuständige Regierungsminister lehnte ihren Antrag aber ab. Sie wollte vor Gericht gehen, um zu beweisen, dass sich ihre Lage geändert hatte. Doch aufgrund ihrer Verurteilung hatte M.D. alle Elternrechte an ihren Kindern für immer verloren. Laut maltesischem Recht gab es keine Möglichkeit für sie, zu klagen und ihren Fall zu beweisen.