Hintergrund
Eine lokale Umweltgruppe focht einen Beschluss an, durch den einem Entsorgungsunternehmen eine Baugenehmigung für die Erweiterung einer Deponie erteilt wurde.
Die Gruppe stellte einen offiziellen Antrag beim belgischen Conseil d’État und forderte auf der Grundlage von Gesetzen über die Umweltauswirkungen bestimmter öffentlicher Projekte und über Abfalldeponien die Aufhebung des Beschlusses.
Der Conseil d’État wies den Antrag der Gruppe als unzulässig ab, weil sie ihrer Beschwerde keine Sachverhaltsdarstellung beigefügt hatte.