Denizci und andere gegen Zypern  | 2001

Der Fall von neun Männern, die von Polizeikräften verprügelt wurden, trug zum Schutz vor Misshandlung bei

Artikel 3 verankert einen der grundlegendsten Werte demokratischer Gesellschaften … [er] verbietet uneingeschränkt Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 23. Mai 2001

Hintergrund

Neun Männer, ursprünglich aus Nordzypern, kamen in den Süden der Insel, um dort zu arbeiten. Sie wurden von der zypriotischen Polizei festgenommen, verprügelt, zur Unterzeichnung von Erklärungen gezwungen, dass sie in den Norden zurückkehren wollten, und dann ausgewiesen.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, einige Männer hätten schwere Verletzungen durch Polizeigewalt erlitten und alle seien einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt worden.

Dieser Fall folgte einem ähnlichen Fall im Vorjahr, bei dem ebenfalls festgestellt worden war, dass die zypriotischen Stellen Inhaftierte misshandelt hatten.

Nachbereitung

Nach diesen Fällen wurde eine Reihe von Reformen zum Schutz von Inhaftierten vor Polizeigewalt durchgeführt. Diese Reformen schlossen gesetzliche Auflagen für Leiter von Haftanstalten ein, Inhaftierte zu schützen, umfangreichere Befugnisse der Staatsanwaltschaft zur Ermittlung bei Misshandlungen sowie harte Strafen für straffällige Polizeibeamte.

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