Hintergrund
Dzintra Elbertes Ehemann, Egils Elberts, starb 2001.
Elberte war verweifelt, als der Leichnam ihres Ehemanns mit zusammengebundenen Beinen zurückgebracht wurde. Er musste so verbrannt werden.
Zwei Jahre später wurde Elberte von der Polizei kontaktiert. Sie untersuchten Beschwerden wegen illegaler Entnahmen von Organen und Gewebe aus Leichnamen zwischen 1994 und 2003. Aus Egil Elberts’ Körper war nach seinem Tod ohne Dzintra Elbertes Wissen oder Einwilligung Gewebe entnommen worden.
Im Rahmen einer staatlich bestätigten Vereinbarung wurde Egil Elberts’ Körpergewebe entnommen und versandt, um es in Bioimplantate umzuwandeln. Medizinische Sachverständige erklärten, dass Egil Elberts’ Pass keinen Stempel enthielt, der anzeigte, dass er sich gegen eine Spende entschieden hatte. Dzintra Elberte behauptete, dass sie dies nicht überprüft haben konnten, weil der Pass ihres Ehemanns zu Hause war.
Die Sachverständigen waren überzeugt, dass sie rechtlich gesehen lediglich überprüfen mussten, ob potenzielle Spendende zu Lebzeiten gegen die Entnahme von Organen oder Gewebe waren. Wenn Angehörige Einspruch erheben, werden ihre Wünsche respektiert, doch die Sachverständigen versuchten nicht aktiv, sie zu kontaktieren.
Polizei und Staatsanwaltschaft waren in der Frage, ob die Sachverständigen Organe oder Gewebe nur entnehmen sollten, wenn es von potenziellen Spendenden oder ihren Angehörigen ausdrücklich gestattet worden ist, uneinig.
Das Ermittlungsverfahren wurde wegen dieser gegensätzlichen Standpunkte mehrmals beendet und wieder aufgenommen. Eine endgültige Entscheidung wurde getroffen, als ein lettisches Gericht 2008 urteilte, dass die Sachverständigen nicht gegen das Gesetz verstoßen hatten, indem sie Angehörige nicht über ihre Absichten, Gewebe aus den Leichnamen der ihnen Nahestehenden zu entnehmen, in Kenntnis gesetzt hatten.