Hintergrund
Vidadi Sultanov reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein, sein Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sei verletzt worden. Er behauptete auch, er sei in Polizeigewahrsam misshandelt worden und er hätte ein unfaires Verfahren gehabt.
Herr Sultanov starb, bevor sein Fall entschieden werden konnte. Seine Beschwerde wurde von seiner Ehefrau, Frau Sultanova, fortgeführt, die erklärte, die polizeiliche Misshandlung habe der Gesundheit ihres Mannes geschadet und habe möglicherweise zu dessen Tod im Alter von 42 Jahren geführt.