Millan i Tornes gegen Andorra  | 1999

Ende der staatlichen Kontrolle über das Recht auf Berufung beim Verfassungsgericht

Hintergrund

Herr Millan wollte beim andorranischen Verfassungsgericht Berufung einlegen, weil seines Erachtens sein Verfahren unfair gewesen war. Laut geltendem Recht musste er dafür zunächst die Genehmigung des Staatsrats einholen. Der Staatsrat lehnte sein Ersuchen ab.

Herr Millan beschwerte sich, die Entscheidung des Staatsorgans bedeute, dass ihm der Zugang zum Recht verweigert werde.

Urteil des EGMR

Herr Millan und die andorranische Regierung kamen zu einer friedlichen Einigung, nachdem sich der Straßburger Gerichtshof den Fall angesehen hatte. Die Regierung stimmte der Berufung von Herr Millan zu, ohne dass dieser zuvor die Genehmigung des Staatsrats einholen müsse.

Nachbereitung

1999 wurde das Gesetz geändert, so dass nun jeder, der meint, sein Verfassungsrecht auf gerichtlichen Schutz sei verletzt worden, sich direkt an das Verfassungsgericht wenden kann.

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