Hintergrund
Herr Millan wollte beim andorranischen Verfassungsgericht Berufung einlegen, weil seines Erachtens sein Verfahren unfair gewesen war. Laut geltendem Recht musste er dafür zunächst die Genehmigung des Staatsrats einholen. Der Staatsrat lehnte sein Ersuchen ab.
Herr Millan beschwerte sich, die Entscheidung des Staatsorgans bedeute, dass ihm der Zugang zum Recht verweigert werde.