Hintergrund
Die Republikanische Partei Russlands wurde 1990 gegründet.
Im Dezember 2005 hat die Partei eine Konferenz abgehalten, auf der sie vereinbarte, einige interne Veränderungen vorzunehmen. Die Partei beantragte beim Justizministerium die Änderung der in dessen amtlichem Register enthaltenen Informationen, doch das Ministerium weigerte sich und behauptete, dass die Partei nicht belegt hatte, dass die Konferenz legal einberufen wurde.
Die Partei stellte einen neuen Antrag, diesmal mit weiteren beigefügten Unterlagen, doch das Ministerium weigerte sich erneut, die Änderungen vorzunehmen. Es erklärte, man bräuchte mehr Informationen über die Mitgliederschaft der Partei.
Die Partei schlug den Rechtsweg ein. Sie argumentierte, dass es gesetzlich nicht vorgeschrieben sei, die Unterlagen bereitzustellten, die das Justizministerium verlangte, und das Ministerium nicht befugt sei, diese Informationen zu überprüfen. Die Partei machte geltend, dass die Weigerung des Ministeriums, das Register zu ändern, sie daran hinderte, ihre Tätigkeiten ordnungsgemäß auszuführen, und gegen ihre Vereinigungsfreiheit verstieß.
Im Jahr 2006 bestätigten die russischen Gerichte die Entscheidung des Justizministeriums.
Unabhängig davon führte das Ministerium eine Überprüfung der Tätigkeiten der Partei durch. Schließlich beantragte es beim höchsten Gericht Russlands die Auflösung der Partei, weil sie gegen die vorgeschriebene Mindestmitgliederzahl verstieß.
Russlands höchstes Gericht ordnete am 23. März 2007 die Auflösung der Partei an.