Ilgar Mammadow gegen Aserbaidschan  |2014 und 2019

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führt zu Freispruch von Oppositionspolitiker

...die eigentliche Absicht der angefochtenen Maßnahmen war es, [Ilgar Mammadow] zum Schweigen zu bringen oder zu bestrafen, weil er die Regierung kritisiert hatte...

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mai 2014 – Foto: Wikimedia Commons

Hintergrund

Im Jahr 2013 reiste der Oppositionspolitiker Ilgar Mammadow in eine kleine Stadt in Aserbaidschan, in der Unruhen ausgebrochen waren. Er wollte Informationen aus erster Hand zu den Ereignissen erhalten.

Mammadow schrieb in einem Blog-Beitrag, in dem er die Regierung kritisierte, über seine Reise.

Als die Staatsanwaltschaft ihn später zum Verhör vorlud, erfuhr Mammadow, dass er beschuldigt wurde, die Bewohner der Stadt zu Unruhen aufgestachelt zu haben. Er wies diese Anschuldigung entschieden zurück und behauptete, dass diese ein Versuch sei, ihn aus politischen Gründen zu belasten.

Mammadow wurde schließlich wegen Straftaten angeklagt. Ein aserbaidschanisches Gericht ordnete Untersuchungshaft für ihn an. Er legte erfolglos Berufung gegen seine Inhaftierung ein.

Im März 2014 wurde Mammadow schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte zunächst, dass Mammadow inhaftiert wurde, ohne dass ein „begründeter Verdacht“ bestand, dass er eine Straftat begangen hat. Dies habe gegen sein Recht auf Freiheit verstoßen.

Mammadows Inhaftierung sei dazu gedacht gewesen, ihn aus politischen Gründen zum Schweigen zu bringen oder zu bestrafen, stellte das Gericht fest. Gegen sein Recht auf Unschuldsvermutung sei ebenfalls verstoßen worden, weil die Behörden eine Erklärung veröffentlicht hatten, die Menschen darin bestärkte, an seine Schuld zu glauben.

Folgemaßnahmen

 

Die beispiellose und erfolgreiche Anwendung des Vertragsverletzungsverfahrens zeigt, dass unsere Mitglieder diese Verpflichtung sehr ernst nehmen.

Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić

 

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs forderte das Ministerkomitee Aserbaidschan auf, Mammadow unverzüglich freizulassen

In einem zweiten Urteil im November 2017 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Mammadows Prozess in Aserbaidschan wegen derselben strafrechtlichen Beschuldigungen, welche der Gerichtshof in seinem Urteil von 2014 kritisiert hatte, ebenfalls gegen seine Rechte verstieß.

Im darauffolgenden Monat verwies das Ministerkomitee des Europarates Mammadows Fall an den Europäischen Gerichtshof und ersuchte diesen, zu prüfen, ob Aserbaidschan seine Verpflichtung zur Umsetzung des Gerichtshofsurteils von 2014 verletzt hat. Mammadow blieb trotz der wiederholten Aufrufe des Komitees an Aserbaidschan, ihn freizulassen, in Haft.

Dies war das erste Mal, dass der Europarat dieses Verfahren gegen einen Mitgliedsstaat eingeleitet hatte.

Aserbaidschan ließ Mammadow im August 2018 frei, während der Europäische Gerichtshof seinen Fall prüfte. Allerdings wurde die Verurteilung nicht aufgehoben und Mammadow litt weiterhin unter schwerwiegenden persönlichen und beruflichen Folgen.

Im Mai 2019 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass Aserbaidschan sein Urteil von 2014 in Mammadows Fall nicht vollständig umgesetzt hatte.

Der Gerichtshof unterstrich, dass die Maßnahmen der Behörden durch unangemessene Absichten motiviert gewesen seien, die im Gegensatz zur Menschenrechtskonvention stehen, und dass Aserbaidschan den negativen Folgen, unter denen Mammadow litt, ein Ende setzen müsse.

Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs prüfte Aserbaidschans Oberster Gerichtshof Mammadows Fall erneut und hob seine Verurteilung im April 2020 auf. Das Ministerkomitee schloss den Fall daraufhin ab.

Das Komitee überwacht weiterhin eine Reihe von Fällen gegen Aserbaidschan, welche die willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsaktivisten betreffen.

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