Hintergrund
Sara Lind Eggertsdóttir wurde 1998 geboren. Es stellte sich bald nach ihrer Geburt heraus, dass sie körperlich und geistig schwer behindert war.
Ihre Eltern, Eggert Ísólfsson und Sigurmunda Skarpheðinsdóttir, gingen gerichtlich gegen den Staat vor und machten geltend, dass das Krankenhauspersonal bei der Geburt Fehler begangen hatte, die dazu führten, dass Sara Lind Gehirnschäden erlitt.
Im Jahr 2002 bestätigte das Bezirksgericht Reykjavík teilweise Ísólfssons und Skarpheðinsdóttirs Behauptungen. Es urteilte, dass unmittelbar nach der Geburt ihrer Tochter Fehler begangen wurden. Das Gericht sprach Sara Lind Entschädigung zu.
Der Staat legte Berufung gegen das Urteil ein. Der Fall wurde an Islands höchstes Gericht verwiesen, welches das staatliche Organ für medizinisch-rechtliche Fragen um eine Stellungnahme ersuchte. Sara Linds Eltern widersetzten sich entschieden gegen diesen Antrag, weil mehrere Ärzte, die einen Sitz in dem Organ hatten, Verbindungen zu dem Krankenhaus hatten, in dem ihre Tochter geboren wurde.
Das staatliche Organ für medizinisch-rechtliche Fragen erklärte dem Gericht, dass es keinen Grund zur Kritik an Sara Linds Behandlung nach ihrer Geburt in dem Krankenhaus gab.
Im Jahr 2004 hob Islands höchstes Gericht das frühere Urteil in Sara Linds Fall auf. Es urteilte, dass die Gehirnschäden, die sie erlitten hatte, nicht durch ärztliche Fehler verursacht wurden.
Sara Linds Eltern beschlossen, den Fall ihrer Tochter vor das Straßburger Gericht zu bringen.