Hintergrund
Im Jahr 1992 erließ Italien ein Gesetz, um Personen zu entschädigen, die sich aufgrund von Transfusionen mit verseuchtem Blut mit einem Virus, darunter HIV und Hepatitis, infiziert haben. Die Entschädigung setzte sich aus einem festen Betrag und einer regelmäßigen Zahlung zusammen.
Bei vielen Opfern trug die monatliche Zahlung zur Deckung der Kosten für die Behandlung schwerwiegender Gesundheitsprobleme bei, die durch ihre Situation verursacht wurden.
Allerdings wurden diese Beträge durch eine komplexe juristische Debatte darüber, ob die Entschädigung an die Inflation angepasst werden sollte, infrage gestellt.
Im Jahr 2010 beendete die Regierung die inflationsbereinigte Entschädigung, nachdem Tausende Opfer versuchten, diese zu beantragen.
Doch Italiens Verfassungsgericht erklärte, dass das neue Gesetz ungerecht sei, da es Opfer von Transfusionen mit verseuchtem Blut anders behandelte, als jene, die durch den Arzneistoff Thalidomid geschädigt wurden und die ein anerkanntes Recht auf eine inflationsbereinigte Entschädigung haben.
Die Behörden reagierten nicht auf das Urteil. Opfer, die zuvor Anspruch auf eine jährliche Anpassung hatten, verloren infolgedessen entweder ihre angepassten Zahlungen – die bei einigen Personen rund € 200 pro Monat betrugen – oder stellten fest, dass Gerichtsentscheidungen in ihren Fällen faktisch ignoriert wurden. Andere, die auf Entscheidungen warteten, erfuhren, dass ihre Anträge plötzlich abgewiesen oder abgelehnt wurden.
162 Personen – Opfer oder ihre Angehörigen – wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um Gerechtigkeit zu erlangen.