Hintergrund
Die Inhaftierung von M. T.s geistesgestörtem Ex-Partner wegen Gewaltandrohungen gegen sie und ihre kleine Tochter, V. T., sollte ihrem entsetzlichen Martyrium eigentlich ein Ende setzen. Die kroatischen Gerichte wiesen den Mann an, sich einer psychiatrischen Behandlung zu unterziehen.
Doch nur Wochen nach der Entlassung aus dem Gefängnis erschoss er M. T. und ihre Tochter und beging dann Selbstmord, indem er die Waffe gegen sich selbst richtete.
Später stellte sich heraus, dass der Mann während der Verbüßung seiner Freiheitsstrafe nur fünf Mal in ärztlicher Behandlung war und auch nur wegen Erkrankungen, die in keinem Zusammenhang mit der zu behandelnden Erkrankung standen. Er hatte sich keiner psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung unterzogen. Bevor er inhaftiert wurde, hatten Psychiater vor der „hohen Wahrscheinlichkeit“ gewarnt, dass der Mann erneut dieselben oder ähnliche Straftaten begehen würde, wenn er keine Behandlung erhalten würde.
Verwandte von M. T. und V. T. beschlossen, den Fall nach Straßburg zu bringen, nachdem die kroatischen Behörden ihre Beschwerde, dass Versäumnisse beim Schutz der ihnen Nahestehenden und den Ermittlungen der Umstände ihres Todes vorlagen, ignorierten.