Z. und andere gegen Vereinigtes Königreich  | 2001

Gerechtigkeit für Opfer von Kindesmissbrauch

Dies war der schlimmste Fall von Vernachlässigung und emotionalem Missbrauch, den [der Kinderpsychiater] in seiner beruflichen Laufbahn gesehen hat.

Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 10. Mai 2001

Hintergrund

Während sie in der Obhut der Eltern waren, wurden die Kinder Situationen ausgesetzt, die ein Kinderpsychiater später als „entsetzliche” Erfahrungen bezeichnete. Die Sozialdienste hatten die Familie viereinhalb Jahre betreut, hatten es aber versäumt, Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu ergreifen. Laut Psychologe bedeutete dies, dass mindestens drei der Kinder schwere psychische Störungen entwickelt hatten, u.a. ein posttraumatisches Belastungssyndrom.

Schließlich wurden die Kinder in Pflegefamilien untergebracht. Im Namen der Kinder forderte der Offizielle Anwalt von der örtlichen Behörde Schadensersatz mit der Begründung, die örtliche Behörde hätte es versäumt, sich ordnungsgemäß um das Wohl der Kinder zu kümmern und wirksame Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen.

Das Oberhaus des britischen Parlaments lehnte den Fall ab und stellte fest, das britische Recht gewähre Kindern nicht das Recht, eine solche Forderung zu stellen. Der Fall wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.

Urteil des EGMR

Der Straßburger Gerichtshof stellte fest, die Behörde hätte von dem Missbrauch gewusst und hätte die Befugnis gehabt, Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu ergreifen, u.a. sie in Obhut zu nehmen. Die Behörde habe dies aber viereinhalb Jahre lang nicht getan.

Durch das Versäumnis, die Kinder zu schützen, hätten die Behörden deren Recht verletzt, keiner unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden. Die Weigerung, den Kindern das Einreichen einer Klage gegen die Behörde zu gestatten, habe ihnen auch die Chance verweigert, ihre Ansprüche prüfen zu lassen sowie die Möglichkeit, Schadensersatz zu erhalten. Sie hätte keinen Zugang zu einem wirksamen Rechtsmittel wegen der Verletzung ihrer Grundrechte gehabt.

Nachbereitung

Zusammen mit anderen Fällen, die von den nationalen Gerichten entschieden wurden, trug dieses Urteil dazu bei, das Recht von Kindern zu etablieren, Schadensersatz von örtlichen Behörden zu fordern, wenn sie in Folge der Pflichtvergessenheit der Behörden Missbrauch erlebt haben.

Den Kindern im vorliegenden Fall wurde ein Schadensersatz zugesprochen, der Mittel für ihre weitere psychologische Betreuung bereitstellt.

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