Hintergrund
Hans Moor wurde bei seiner Arbeit in den 1960er und 1970er Jahren Asbest ausgesetzt. Dies verursachte bei ihm eine Krebserkrankung, die 2004 diagnostiziert wurde. Hans Moor verstarb 2005 im Alter von 58 Jahren.
Kurz vor seinem Tod verklagte Herr Moor seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Schadensersatz, weil er es versäumt hatte, Vorsichtsmaßnahmen gegen die Exposition mit Asbest zu ergreifen. Diese Klage wurde von seiner Ehefrau und seinen Kindern fortgeführt.
Die Klage wurde aufgrund einer Verjährungsfrist von 10 Jahren für unfallbezogene Schadensersatzforderungen vom Gericht abgewiesen, da diese Verjährung begann, als der Schaden verursacht wurde, nicht an dem Tag, an dem dieser Schaden dem Opfer bekannt wurde. Da Herr Moor 1978 das letzte Mal Asbest ausgesetzt worden war, wurde die Klage 2005 zu spät eingereicht.