Hintergrund
In den 1970er und 1980er Jahren wollten mehrere Österreicher lokale Fernseh- oder Radiosender einrichten. So wollten die Eigentümer der Radio Melody GmbH in Salzburg einen lokalen Radiosender etablieren.
Sie stellten jedoch fest, dass es allen Personen oder Unternehmen außer dem Österreichischen Rundfunk verboten war, in Österreich Fernseh- oder Radioprogramme zu senden. Aus diesem Grund verweigerte das Post- und Telekommunikationsamt den Beschwerdeführern die Sendelizenz und diese Entscheidung wurde von den österreichischen Gerichten bestätigt.
Die Gruppe bestehend aus Einzelpersonen, Organisationen und Unternehmen wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie argumentierte, die Regeln würden den Behörden die politische Kontrolle über die audiovisuelle Industrie geben und Pluralismus und künstlerische Freiheit einschränken.