Hintergrund
I.I. wurde einer Straftat beschuldigt, die er nicht begangen hatte, und in Untersuchungshaft genommen. Das Gericht, das seine Verhaftung anordnete, weigerte sich, den Sachverhalt des Falles zu prüfen, da es versäumte, Punkte in Zusammenhang mit der Frage, ob ausreichend Beweise gegen den Beschwerdeführer vorlagen, zu klären.
Die Haftanstalt, in der I.I. die Untersuchungshaft verbrachte, war überfüllt, und seine Zelle hatte kein Tageslicht oder Frischluft. Er schlief in einer 6m2 großen Zelle, die er mit zwei oder drei weiteren Insassen teilte, auf einer Holzpritsche. Es gab keine ordentliche Dusche oder Toilette, und er musste vor den Augen der anderen seine Notdurft in einen Eimer verrichten. I.I. litt außerdem unter einer Hauterkrankung, die äußerste Hygiene und Sonnenlicht erforderte. Seine Erkrankung verschlechterte sich sehr, und er entwickelt darüber hinaus auch ein Ekzem und Arthritis. Dessen ungeachtet wurde ihm eine ordentliche medizinische Versorgung verweigert.
Nach drei Monaten wurde die Anklage fallen gelassen und er wurde entlassen.