Hintergrund
Im Jahr 2012 ordnete ein portugiesisches Familiengericht die Freigabe zur Adoption von sieben der zehn Kinder von Liliana Melo an. Der Richter untersagte Melo jeglichen Kontakt zu ihnen.
Melos Kinder bedeuteten ihr sehr viel. Sie erklärte, dass sie sie liebte und nicht misshandelte.
Doch nach Auffassung des Gerichts war Melo nicht in der Lage, eine Mutter zu sein. Sie habe ihre Kinder vernachlässigt, sie nicht sauber gehalten und nicht für sie gesorgt.
Soziale Einrichtungen hatten seit einigen Jahren Bedenken im Hinblick auf die Familie. Melo zog die Kinder faktisch alleine groß, weil ihr Vater meistens abwesend war.
Bei einem Besuch stellten Fachkräfte für soziale Arbeit fest, dass ihre Wohnung schmutzig war und es wegen unbezahlter Rechnungen weder fließendes Wasser noch Strom gab. Sie waren der Ansicht, dass die Eltern im Rahmen eines Kinderschutzplans die Situation nicht verbesserten.
Später aktualisierten die Behörden den Plan und forderten, dass Melo sich sterilisieren lässt. Sie weigerte sich, dies zu tun, was ihr später vor Gericht vorgehalten wurde.
Melo und ihr Ehemann fochten weiter die Entscheidung des Familiengerichts an und erklärten, dass das Wohl ihrer Kinder dadurch gefährdet sei. Allerdings waren ihre Berufungen schließlich erfolglos.
Zu dem Zeitpunkt, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil erließ, war noch immer eine Anfechtungsklage der Eltern in Portugal anhängig, darunter eine Beschwerde, dass sie während des Verfahrens, das zur Adoptionsanordnung führte, anfangs keine Rechtsvertretung hatten.